Urteil gegen Volksbank Reutlingen: Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig

Im Streit zwischen der Volksbank Reutlingen und einer Verbraucherzentrale um die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen wurde ein Urteil gesprochen. Die dort eingeführten Negativzinsen sind demnach nicht zulässig.

Im Streit zwischen der Volksbank Reutlingen und einer Verbraucherzentrale um die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen wurde ein Urteil gesprochen. Die dort eingeführten Negativzinsen sind demnach nicht zulässig.

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