Wer heute einen Kredit aufnimmt, bekommt von seiner Bank in vielen zusätzlich auch eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten, um die Tilgung im Fall von Arbeitslosigkeit Arbeitsunfähigkeit oder auch Tod abzusichern. Genau bei diesem Thema raten Verbraucherschützer jedoch, genauer hinzuschauen, weil sich ein solcher Schritt bei weitem nicht immer lohnt, wie aus einem Bericht von „derwesten.de“ hervor geht. Nach Aussage von Hajo Köster vom Bund der Versicherten würden Restschuldversicherungen nämlich nicht selten Leistungseinschränkungen enthalten, durch die im Falle einer Arbeitslosigkeit beispielsweise erst eine Wartezeit verstreichen muss, bis die Versicherung die Tilgung übernimmt. Darüber hinaus würden die Zahlungen zudem zeitlich begrenzt, so einige Policen nur für 12 oder 24 Monate die Tilgung übernähmen und der Kreditnehmer danach wieder selbst einspringen müsse.

Die Kosten für eine Restschuldversicherung fallen mitunter recht hoch aus

Neben den Leistungseinschränkungen bringen Restschuldversicherungen oftmals auch recht hohe Kosten mit sich, denn es gibt laut Köster Fälle, in denen der Abschluss einer Restschuldversicherung die Kreditsumme fast verdoppelt habe. Christina Buchmüller, Bankexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, empfiehlt gerade deshalb, vorher die eigenen Versicherungen durchzusehen, um festzustellen, ob man mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung oder der eigenen Lebensversicherung nicht schon die gleichen Risiken abdeckt, weil so die Kreditkosten gering gehalten werden könnten.

Eine Restschuldversicherung ist nicht obligatorisch

Buchmüller erklärt zudem, dass eine Restschuldversicherung keine Pflicht beim Kreditabschluss darstellt. Man könne also nicht dazu verpflichtet werden, eine solche Police zu einem Kreditvertrag abzuschließen. Es sei zudem ratsam, sich die Kosten einer Restschuldversicherung gesondert anzeigen zu lassen, um zu erkennen, welcher Anstieg des effektiven Jahreszinses damit verbunden ist.